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Aufgabe

Bereits im Jahr 1980 hat sich auf Initiative des damaligen Hessischen Sozialministers, Armin Clauss, eine Hessische Arbeitsgemeinschaft der Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation konstituiert. In ihr haben sich alle hessischen Einrichtungen, deren Aufgabe und Ziel die berufliche Rehabilitation Behinderter und deren Eingliederung bzw. Wiedereingliederung in Arbeitswelt und Gesellschaft ist, zusammengeschlossen.

Nach mehrjähriger partnerschaftlicher Verbindung mit Rehabilitationseinrichtungen in Thüringen hat sich im Oktober l992 mit Unterstützung der zuständigen Landesminister die

Hessisch-Thüringische Arbeitsgemeinschaft
der Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation

konstituiert. Wir bieten für

qualifizierte Ausbildungen mit anerkannten Berufsabschlüssen.


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Berufliche Rehabilitation - Eingliederung in Arbeitswelt und Gesellschaft