Berufliche Rehabilitation ist ein von der Sozialgesetzgebung abgesicherter Anspruch, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Daher muß zuerst festgestellt werden, ob die gesundheitliche und berufliche Situation Anlaß zu einer Rehabilitationsmaßnahme gibt. Wer daher glaubt, für eine berufliche Rehabiiitationsmaßnahme in Frage zu kommen, sollte sich nach Rücksprache mit seinem Arzt an die Rehabilitationsberatung des zuständigen Arbeitsamtes wenden.
Die Rehabilitationsberater verfügen über alle notwendigen Informationen zu den Möglichkeiten und Chancen einer beruflichen Rehabilitation in dem jeweils anstehenden Fall und über die Zweckmäßigkeit einer Ausbildung von der Arbeitsmarktlage her.
Der Reha-Berater kann auch abklären, wer der zuständige Kostenträger sein wird. Er wird nach einem ersten orientierenden Gespräch die verschiedenen Fachdienste seines Hauses zu Rate ziehen und zusammen mit diesen und dem Antragssteller versuchen, eine Lösung zu finden. Er kann auch eine Arbeitserprobung/ Berufsfindung zur Feststellung des Eignungs- und Leistungsschwerpunktes vorschlagen.
Nach einer abschließenden Beratung und nach der Antragstellung durch den zukünftigen Rehabilitanden wird der Rehabilitationsberater des Arbeitsamtes einen schriftlichen Eingliederungsvorschlag machen und die Anmeldung in einer geeigneten Einrichtung veranlassen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen gegeben sind. Also:
Die in jedem Fall richtige Adresse für alle Fragen der Rehabilitation ist die Rehabilitationsberatung des Arbeitsamtes. Sie kennt die Zuständigkeiten und hilft weiter.
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